Allgemeine Geschäftsbedingungen

bei Einkäufen über die Webseite

§1 Allgemeines

  1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Binder Medienagentur (Marc Binder Fotodesign, Inhaber: Marc Binder) und ihren Vertragspartnern, die als gewerbliche Kunden das Angebot der Agentur nutzen. Die Binder Medienagentur wird nachfolgend als „Agentur“ bezeichnet. Der Vertragspartner wird nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
  2. Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Werbung, Marketing und Webdesign. Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den einzelnen und detaillierten Produkt- und Leistungsbeschreibungen der Angebotspakete auf den Webseiten der Agentur www.binder-medienagentur.de

§2 Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

  1. Die Darstellung und Angebote der Produkte auf unserer Webseite, in Prospekten oder sonstigen Medien erfolgt zu Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
  2. Grundlage für die Agenturarbeit ist der Projektvertrag, der durch die durch den Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ übermittelte Bestellung zustande kommt.
  3. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Projektvertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch eventuell entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
  4. Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen (hierzu gehören auch diese Geschäftsbedingungen).
  5. Wenn Sie über unsere Webseite bestellt haben, erhalten Sie zunächst eine Empfangsbestätigung per E-Mail, um Ihnen mitzuteilen, dass wir Ihre Bestellung empfangen haben. Die Empfangsbestätigung stellt noch nicht unsere Annahme Ihres Angebots auf Abschluss eines Vertrages dar.
  6. Ein verbindlicher Vertrag kommt unabhängig davon, ob Ihre Bestellung über unsere Webseite oder außerhalb unserer Webseite erfolgt, erst dann zustande, wenn Sie nach der Aufgabe Ihrer Bestellung eine Bestellbestätigung von uns in Textform erhalten haben.
  7. Vertragsinhalt ist nur, was zwischen den Vertragspartnern durch eine Vereinbarung in Textform bzw. die Bestellung über das Internet in der vorgegebenen Bestellmaske bestätigt wurde.
  8. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers haben, mit Ausnahme von Geschäftsführern und Prokuristen, nicht das Recht, hiervon abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen.
  9. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

§3 Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars die uneingeschränkten Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, und gilt für die vereinbarte Nutzung weltweit. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.
  2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
  3. Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden.
  4. Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden für jede Zuwiderhandlung ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
  5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte ist honorarpflichtig und bedarf der Einwilligung der Agentur. Mehrfachnutzungen sind, soweit die Arbeiten der Agentur bei der erneuten Nutzung nicht verändert werden und soweit sie nicht durch Dritte genutzt werden, uneingeschränkt möglich.
  6. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

§4 Vergütung und Bezahlung

  1. Es gilt die im Vertrag oder Angebot (Kostenvoranschlag) vereinbarte Vergütung. Der Vertrag kommt durch die durch Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ übermittelte Bestellung zustande. Es gilt die jeweils gesetzliche Widerrufregelung unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Kunde der Agentur ausschließlich gewerblicher Kunde ist.
  2. Die Agentur stellt dem Kunden unterschiedliche Bezahlmöglichkeiten zur Auswahl, davon einige mit Vorausleistungsbedingung. Alle aktuellen Bezahlmöglichkeiten und Zahlungsbedingungen sind unter der Rubrik „Bezahlmöglichkeiten“ auf der Webseite der Agentur jederzeit einsehbar. Ist der Kunde Rechnungskunde, so sind Rechnungen der Agentur innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auszugleichen. Gewerbliche Kunden mit Sitz in Deutschland zahlen zuzüglich 19% gesetzliche Mehrwertsteuer, bei ausländischen Kunden können je nach Herkunft andere gesetzliche Regelungen gelten.
  3. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, kann die Agentur neben den gesetzlichen Verzugszinsen eine Mahngebühr von 10 € pro Mahnstufe einer Rechnung stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
  4. Bestellungen, die nicht oder nicht vollständig in Vorausleistung bezahlt worden sind, obwohl dies im Einzelfall Vertragsbedingung war, werden von der Agentur nicht bearbeitet. Nach angemessener Wartezeit, ob ein entsprechender Zahlungsvorgang doch noch stattfindet, werden eventuell angezahlte Beträge unter Abzug einer Bearbeitungspauschale von 17,50 € zurückgezahlt und der Auftrag storniert.
  5. Änderungswünsche am Produkt, die nach einer bereits durch Sie erteilten Freigabe durch den Kunden eintreffen, sind kostenpflichtig und werden nach Aufwand zu einem Stundenhonorar in Höhe von 60,00 € (gegebenenfalls zzgl. 19% MwSt.) abgerechnet.
  6. Die Agentur ist berechtigt, Teilabrechnungen des kalkulierten Honorars und der Fremdkosten wie folgt zu stellen: 1/3 nach Auftragserteilung, 1/3 nach Konzept-/ Layout-Präsentation oder nach Erbringung von 50 % der vereinbarten Leistungen, 1/3 nach Abschluss des Projekts. Teilleistungen müssen insoweit nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.
  7. Verzögert sich die Durchführung des Projekts aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen und den vereinbarten Zeitplan angemessen verschieben. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Agentur auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
  8. Bei einseitigen Änderungswünschen oder Abbruch von Aufträgen und sonstigen Leistungen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserbringung ändern, werden der Agentur vom Auftraggeber alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt, sofern der Auftraggeber diese zu vertreten hat.
  9. Bei Auftragsabbruch, -kündigung oder -verzögerung durch den Auftraggeber während eines laufenden Projekts aus Gründen, die Auftraggeber zu vertreten hat, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Vergütung der bis dato durch die Agentur erbrachten Leistungen, mindestens jedoch zur Zahlung von 25 % der vereinbarten Gesamtvergütung. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Fertigstellung der Werke und Arbeiten nach Auftragsabbruch, -kündigung oder –Verzögerung seitens des Auftraggebers entfällt.

§5 Abrechnungen, Genehmigungen und Änderungen

  1. Alle vom Auftragnehmer erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt möglicher Irrtümer. Bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnungen beim Auftraggeber kann der Auftragnehmer eine neue, berichtigte Rechnung erstellen.
  2. Nach Ablauf von sechs Wochen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als akzeptiert, es sei denn der Auftraggeber legt innerhalb dieser Frist von sechs Wochen schriftlich und unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition gegenüber dem Auftragnehmer Widerspruch ein. Dies beinhaltet auch gewünschte Änderungen der Rechnungsanschrift oder des Rechnungsempfängers.
  3. Die Frist von sechs Wochen berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten kürzeren Frist.

§6 Zusatzleistungen

  1. Die Angebotspakete der Agentur setzen voraus, dass Logo, Texte, Schriften und Bilder in verwendbarer Form gestellt werden. Kann oder will ein Kunde dies nicht leisten, kann er entsprechende Zusatzdienstleistungen während des Bestellprozesses auswählen, deren Preise jeweils eindeutig angegeben sind. Diese Zusatzdienstleistungen werden mit dem Ankreuzen Bestandteil des Projektvertrages. Besteht der Kunde auf eine bestimmte, kostenpflichtige Schriftart, so sind die Kosten für die Beschaffung vom Kunden zu tragen.
  2. Da Druckdienstleistungen eine handwerkliche Tätigkeit darstellen, die nicht von der Agentur selbst sondern nur als sog. Auftrags Mittler erbracht wird, gilt eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% als Erfüllung des Vertrages. Ein Anspruch auf Verrechnung entsteht erst bei Überschreitung dieser Grenze.

§7 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Er sichert der Agentur zu, für alle eingesandten Logos, Fotos, Bilder, Schriften, Skizzen und Texte im Besitz der vollständigen und uneingeschränkten Nutzungsrechte zu sein und stellt die Agentur von allen Urheberrechtsforderungen Dritter frei. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden – soweit es sich nicht um digitale Daten handelt – nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgesandt.
  1. Auftraggeber wird der Agentur nach besten Kräften bei der Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen unterstützen und insbesondere Konzeptentwürfe, Vorschläge, Design- oder Druckvorlagen, Logoentwürfe, Screen-Design und Programmiervorschläge zeitnah überprüfen und freigeben. Derartige Freigaben sind sodann verbindliche Ausgangsbasis für die weitere Leistungserbringung durch die Agentur. Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Auftraggeber sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen für den Auftraggeber zu treffen.
  2. Sollte es in diesem Arbeitsprozess aus Gründen, die durch den Auftraggeber zu vertreten sind zu Verzögerungen kommen, die zu einer Verschiebung der Zeitplanung führt, bleibt es der Agentur vorbehalten, bestimmte angebotene Leistungen neu zu kalkulieren und entsprechend der AGB eine Erhöhung der Vergütung zu verlangen.
  3. Der Auftraggeber stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt. Sofern eine Rückgabe der Daten gewünscht ist, hat der Auftraggeber dies bei der Übergabe schriftlich mitzuteilen. Ansonsten werden die Daten nach Zahlung der vereinbarten Vergütung archiviert oder vernichtet. Der Auftraggeber wird der Agentur auf Wunsch sämtliche Texte und Materialien, die zur Produktion benötigt werden, in digitaler Form zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber ist auch im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung, Herstellung und Pflege einer vertragsgegenständlichen Website verpflichtet. Er ist insbesondere auch zur Bereitstellung der für die Entwicklung, Herstellung und Pflege der Website erforderlichen Informationen verpflichtet.

§8 Gewährleistung und Haftung der Agentur

  1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Agentur für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.
  2. Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
  3. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
  4. Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware von der vereinbarten Beschaffenheit nur unerheblich abweicht oder die vertragsgemäße bzw. gewöhnliche Verwendung der Ware nur unerheblich beeinträchtigt.
  5. Materialveränderungen, die altersbedingt sind oder aufgrund von Umweltbedingungen eintreten, stellen keinen Mangel dar. Geringfügige Abweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Proofs und Ausdruckdaten) – auch wenn diese vom Auftragnehmer erstellt wurden – und dem Endprodukt. Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden. Aus produktionstechnischen Gründen können Falz-, Stanz- und Beschnitttoleranzen von bis zu 1 mm auftreten. Diese sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
  6. Bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung bei der bestellten Ware müssen hingenommen werden. Bei Büchern und Magazinen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5% hinzunehmen. Hierzu zählen produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, die nicht aussortiert werden, Makulatur, Einrichtungsexemplare weiterverarbeitender Maschinen sowie Anlaufbögen.
  7. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft Sie. Sind Sie Kaufmann, gelten die Regelungen des § 377 HGB.
  8. Die vorstehenden Einschränkungen der Gewährleistungspflicht gelten nicht in Fällen, in denen wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder Mängel arglistig verschwiegen haben.

§9 Lieferung und Leistungszeit

  1. Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen innerhalb der auf der Webseite angegebenen Fristen. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfristen des Auftragnehmers ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers.
  2. Zu den buchbaren Tarifen gelten folgende Angaben:
    1. Standard (1 Layout in 3 Tagen / 72 Stunden) – Änderungswünsche / Änderungsläufe: ebenfalls innerhalb von 72 Stunden.
    2. Spartarif (1 Layout in 5 Tagen / 120 Stunden) – Änderungswünsche / Änderungsläufe: innerhalb von 72 Stunden.
    3. Turbo (1 Layout in 1,5 Tage / 36 Stunden) – Änderungswünsche / Änderungsläufe: innerhalb von 36 Stunden.
  3. Alle genannten Fristen beginnen erst bei vollständigem Eingang Ihrer Wünsche, Vorlagen, Texte und Bilder sowie – bei Vorausleistung per Überweisung, Rechnung, PayPal oder Sofort-Überweisung – der erfolgten Zahlung. Sie beziehen sich auf Werktage. Wochenenden und gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen (NRW, Germany) unterbrechen diese Fristen.
  4. Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Diese beginnt mit dem Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragsnehmer.
  5. Fixtermine für die Leistungserbringung müssen vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin oder verbindliche Termine in Textform bestätigt werden, ansonsten haben sie keine Gültigkeit. Kommt es bei Fixterminen zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zugang der Rücktrittserklärung in Textform beim Auftragnehmer Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, dass der Auftraggeber durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt wird.
  6. Liegt ein von Seiten des Auftraggebers zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der Auftragnehmer das Recht, Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware und der Auftragnehmer hat nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

§10 Gefahrenübergang und Versand

  1. Wird die Ware auf Ihren Wunsch hin versandt, geht die Gefahr der verzögerten Leistung, des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung der Wert sowie die Preisgefahr mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person (Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte) auf Sie über. Maßgeblich hierfür ist der Beginn des Ladevorgangs. Diese Regelung hat auch dann noch Gültigkeit, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen übernommen hat.
  2. Äußert der Auftraggeber den Wunsch, dass der Versand oder die Übergabe verzögert wird oder verzögert sich der Versand durch einen Umstand, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt und die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr auf diesen über, sobald seine Ware versandbereit ist. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall alle nach Gefahrenübergang anfallenden Lagerkosten. Pro abgelaufene Woche betragen die Lagerkosten bei Lagerung durch den Auftragnehmer 2,5% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände. Es bleibt dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vorbehalten, einen Nachweis über weitere oder geringere Lagerkosten zu führen.
  3. Der Geschäftssitz des Auftragnehmers ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, sofern nichts anderes bestimmt ist.
  4. Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Soll die Lieferadresse nachträglich geändert werden, ist eine Zustimmung und Bestätigung der neuen Lieferadresse durch den Auftragnehmer in Textform erforderlich.
  5. Liegen bei einer Sendung äußerliche Beschädigungen vor, so darf der Auftraggeber diese nur annehmen, wenn der Schaden seitens des Frachtführers/Spediteurs auf dem Lieferschein quittiert wurde. Unterbleibt diese Feststellung, so sind alle Schadensersatzansprüche aufgrund der Beschädigung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen.

§11 Verwertungs- Gesellschaften

  1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
  2. Der Auftraggeber ist hiermit darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und Werbe beraterischen Bereich an eine nicht-juristische Person, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht bei der Rechnung von der Agentur in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und verantwortlich. Tritt die Agentur wegen dieser Abgabe in Vorlage, ist der Auftraggeber verpflichtet, der Agentur diese Kosten gegen Nachweis zu erstatten.

§12 Leistungen Dritter

  1. Von der Agentur eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur.

§13 Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

  1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

§14 Geheimhaltungspflicht der Agentur

  1. Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
  2. Unsere Datenschutzerklärung ist unter https://binder-medienagentur.de/datenschutz abrufbar.
  3. Wir erteilen Ihnen auf Anfrage jederzeit unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, über deren Herkunft, über die Empfänger sowie über den Zweck der Speicherung. Die Auskunft können Sie unter den unten benannten Kontaktdaten einholen.
  4. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Wenden Sie sich auch hierzu bitte an die unten benannte Kontaktadresse.

§15 Vertragsdauer

  1. Der Vertrag tritt durch die durch den Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ übermittelte Bestellung in Kraft. Er wird für das bestellte Projekt geschlossen und endet automatisch mit der vollständigen Lieferung der zum Projekt gehörenden Bestandteile.

§16 Schlussbestimmungen

  1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
  2. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen, es gilt deutsches Recht.
  3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

§17 Alternative Streitbeilegung

  1. Gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind nicht verpflichtet.

Stand: Hemer, 01.12.2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Binder Medienagentur zum Webdesign

Webdesign & Leistungspakete

§1 Vertragsgegenstand

 

  1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Entwicklung eines Konzepts und die Erstellung einer Webseite durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber, mit der dieser im Internet auftreten kann.
  2. Der Auftragnehmer wird für die Einstellung der Website in das Internet, die dauerhafte Speicherung der Website auf einem Server (Hosting), die Beschaffung einer Internetdomain sowie die Verschaffung eines Zugangs zum World Wide Web (Access-Providing) sorge tragen.

§2 Leistungspflichten des Auftragnehmers: Pflichtenheft, Entwicklung, Herstellung und Suchmaschinenoptimierung

 

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach den Vorgaben des Auftraggebers ein Konzept für eine Webseite zu entwickeln und diese entsprechend der vom Auftraggeber geforderten Funktionalitäten herzustellen. Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in vier Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze 2 bis 5:

 

  1. Pflichtenheft:

 

Der Auftragnehmer erarbeitet zunächst ein Pflichtenheft für die Webseite. Grundlage des Pflichtenhefts sind die Vorgaben des Auftraggebers hinsichtlich des Umfangs, der Funktionalität und der Struktur der Website. Bei der Entwicklung und Konkretisierung der Vorgaben des Auftraggebers wird der Auftragnehmer den Auftraggeber in angemessener Weise unterstützen. Das Pflichtenheft soll sowohl die Anforderungen an die grafische Gestaltung der Website als auch die für die Softwareprogrammierung geltenden Anforderungen in angemessenem Umfang festschreiben und erste Festlegungen treffen zur Suchmaschinenoptimierung (insbesondere Google DE) und zur Verknüpfung der Website mit sozialen Netzwerken (insbesondere Facebook und Twitter) sowie zum Einsatz eines Content Management Systems (CMS).

 

  1. Konzeptphase:
    1. Auf der Basis des Pflichtenheftes erarbeitet der Auftragnehmer zunächst ein Konzept für die Struktur der Website. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis über die hierarchische Gliederung der einzelnen Seiten (Strukturbaum), die Festlegung eines etwaigen Framekonzepts, die Platzierung von Hyperlinks und die Einbindung von E-Mail-Fenstern / Kontaktfenstern. Darüber hinaus bedarf es eines Konzepts für die Verknüpfung der Webseite mit sozialen Netzwerken, und für den Einsatz und die Platzierung von Werbebannern, Animationen, Tondateien, Videodateien, sowie von Fotos, Logos und anderen Grafiken. Das Konzept umfasst die Einbindung eines Content Management Systems (CMS).
    2. Bei der Entwicklung des Konzepts hat der Auftragnehmer die Einbindung der folgenden Bestandteile zu berücksichtigen: Siehe Auftragsdetails

 

  1. Entwurfsphase:
    1. Nach Fertigstellung des Konzepts und dessen Freigabe durch den Auftraggeber erstellt der Auftragnehmer eine Basisversion der Website auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Die Basisversion muss die Struktur der Website erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufweisen. Zu den notwendigen Grundfunktionalitäten gehört insbesondere die Funktionstüchtigkeit von Links, welche die einzelnen Webseiten verbinden, die Umsetzung eines Framekonzepts, die etwaige Einbindung eines Content Management Systems (CMS) und die Einbindung von Grafiken, Email-Fenstern, Werbebannern, Animationen, Tondateien und Videodateien sowie Verknüpfungen mit sozialen Netzwerken. Konkrete Inhalte können mit Blindtext und Platzhaltern angedeutet werden. Die Basisversion der Website muss weiterhin insoweit funktionstüchtig sein, dass dem Auftraggeber eine Überprüfung der Website, insbesondere die Durchführung von Testläufen, möglich ist.
    2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die programmierten Webseiten für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gängigen Browserarten zu optimieren. Dies gilt auch für mobile Endgeräte. Die Webseite wird daher für den Auftraggeber im Responsive Webdesign entwickelt.

 

  1. Fertigstellungsphase:
    1. Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Kunden erstellt der Auftragnehmer die Endversion der Website. Diese muss vollständig funktionstüchtig sein.
    2. Nach der Abnahme der Endversion der Webseite durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Webseite auf einem vom vereinbarten benannten Server zugänglich zu machen.

 

  1. Suchmaschinenoptimierung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die fertig gestellte Webseite in die folgenden Suchmaschinen einzutragen bzw. sie im Rahmen des rechtlich Zulässigen auf Auffindbarkeit in den folgenden Suchmaschinen hin zu optimieren: Google (DE)

§3 Leistungspflichten des Auftraggebers: Mitwirkungspflichten, Inhalte, Abnahme

 

  1. Der Auftraggeber ist während der gesamten Zeit der Entwicklung des Konzepts und für dies gesamte Vertragslaufzeit für die Webseite und ihrer Herstellung durch den Auftragnehmer zur angemessenen Mitwirkung verpflichtet. Zur angemessenen Mitwirkung zählt insbesondere die Überlassung aller Daten und Informationen, die für die Entwicklung des Konzepts und Herstellung der Website erforderlich sind.
  2. Der Auftraggeber stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Er sichert der Agentur zu, für alle eingesandten Logos, Fotos, Bilder, Schriften, Skizzen und Texte im Besitz der vollständigen und uneingeschränkten Nutzungsrechte zu sein und stellt die Agentur von allen Urheberrechtsforderungen Dritter frei. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden – soweit es sich nicht um digitale Daten handelt – nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgesandt.
  3. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erstellung des Pflichtenheftes (§ 2 Abs. 2 dieses Vertrages) und des Konzepts (§ 2 Abs. 3 dieses Vertrages) unterstützen, um dem Auftragnehmer eine detaillierte Konzeption zu ermöglichen. Der Auftraggeber wird nach besten Kräften bei der Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen unterstützen und insbesondere Konzeptentwürfe, Vorschläge, Design- oder Druckvorlagen, Logoentwürfe, Screen-Design und Programmiervorschläge zeitnah überprüfen und freigeben. Derartige Freigaben sind sodann verbindliche Ausgangsbasis für die weitere Leistungserbringung durch die Agentur. Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Auftraggeber sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen für den Auftraggeber zu treffen.
  4. Nach Erstellung des Konzepts für die Webseite (§ 2 Abs. 3 dieses Vertrages) durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, dieses sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen. Wenn das Konzept den Anforderungen des § 2 Abs. 2 dieses Vertrages im Wesentlichen entspricht, ist der Auftraggeber verpflichtet, das Konzept durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) freizugeben.
  5. Nach Erstellung einer Basisversion (§ 2 Abs. 4 dieses Vertrages) durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, diese sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen. Soweit Fehler erkennbar sind, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer dies mitteilen. Wenn die Basisversion den Anforderungen des § 2 Abs. 4 dieses Vertrages im Wesentlichen entspricht, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Basisversion durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) freizugeben.
  6. Nach Fertigstellung der Endversion (§ 2 Abs. 5 dieses Vertrages) ist der Auftraggeber zur Abnahme der Webseite verpflichtet, sofern die Webseite im Wesentlichen funktionsfähig und mangelfrei ist. Die Abnahme ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erklären.
  7. Sollte es in diesen Arbeitsprozessen aus Gründen, die durch den Auftraggeber zu vertreten sind zu Verzögerungen kommen, die zu einer Verschiebung der Zeitplanung führt, bleibt es der Agentur vorbehalten, bestimmte angebotene Leistungen neu zu kalkulieren und entsprechend der AGB eine Erhöhung der Vergütung zu verlangen.
  8. Der Auftraggeber ist auch im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung, Herstellung und Pflege einer vertragsgegenständlichen Website verpflichtet. Er ist insbesondere auch zur Bereitstellung der für die Entwicklung, Herstellung und Pflege der Website erforderlichen Informationen verpflichtet.

 

§4 Quellcode, Weiterentwicklung, Nutzungsrechte, Namen- und Kennzeichnungsrechte

 

  1. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber den Quellcode vollständig zur Verfügung und räumt ihm sämtliche Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Webseite für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten ausschließlich, unwiderruflich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich ein. Die Rechtseinräumung ist insbesondere nicht auf Nutzungen im Internet beschränkt, sondern umfasst auch die Verwertung auf andere Arten und Weisen, z. B. in Rundfunk und Fernsehen, auf CD-ROM, in Printversionen sowie auf alle anderen möglichen Arten.
  2. Die Übergabe des Quellcodes und die Einräumung der Nutzungsrechte werden gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Auftraggeber die dieses Vertrages geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat.
  3. Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Webseite zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Dritte umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. Der Auftragnehmer wird in Bezug auf die Website oder einzelne Webseiten keinen Entstellungsschutz in Anspruch nehmen, außer wenn ein grober Verstoß gegen seine Urheberpersönlichkeitsinteressen vorliegt. Im Zweifel kann der Auftragnehmer verlangen, dass er im Zusammenhang mit der veränderten Website nicht bzw. nicht mehr genannt wird.
  4. Sämtliche an der Website oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Website entstehende Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Auftraggeber.

§5 Mängel

 

  1. Für Mängel hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Website haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufvertragsrechts (§§ 434 ff BGB). Ferner haftet der Auftragnehmer auch dafür, dass die erstellte Website den vertraglichen Spezifikationen und dem Konzept (bzw. der Basisversion) in der vom Auftraggeber freigegebenen Form entspricht.
  2. Der Auftraggeber hat die Website unverzüglich nach der Ablieferung oder dem Zugänglichmachen im Internet durch den Auftragnehmer, soweit dies nach ordnungsgemäßer Geschäftslage tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Auftragnehmer unverzüglich Anzeige zu machen.
  3. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Webseite als genehmigt.

 

§6 Referenzen, Anerkennung der Urheberschaft

 

  1. Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber auf seiner Webseite oder in anderen Medien als Referenzauftraggeber nennen. Der Auftragnehmer darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
  2. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Nennung seines Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von ihm erstellten Webseite. Er darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung des Webdesigners zu entfernen.

 

§7 Vergütung und Bezahlung

 

  1. Es gilt die im Vertrag oder Angebot (Kostenvoranschlag) vereinbarte Vergütung. Online kommt der Vertrag durch die durch Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ übermittelte Bestellung zustande. Es gilt die jeweils gesetzliche Widerrufregelung unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Kunde der Agentur ausschließlich gewerblicher Kunde ist.
  2. Die Agentur stellt dem Kunden unterschiedliche Bezahlmöglichkeiten zur Auswahl, davon einige mit Vorausleistungsbedingung. Alle aktuellen Bezahlmöglichkeiten und Zahlungsbedingungen sind unter der Rubrik „Bezahlmöglichkeiten“ auf der Webseite der Agentur jederzeit einsehbar. Ist der Kunde Rechnungskunde, so sind Rechnungen der Agentur innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auszugleichen. Gewerbliche Kunden mit Sitz in Deutschland zahlen zuzüglich 19% gesetzliche Mehrwertsteuer, bei ausländischen Kunden können je nach Herkunft andere gesetzliche Regelungen gelten.
  3. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, kann die Agentur neben den gesetzlichen Verzugszinsen eine Mahngebühr von 7,50 € pro Mahnstufe einer Rechnung stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
  4. § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB sind Rechnungen nach spätestens 30 Tagen in Zahlungsverzug.
  5. Bestellungen, die nicht oder nicht vollständig in Vorausleistung bezahlt worden sind, obwohl dies im Einzelfall Vertragsbedingung war, werden von der Agentur nicht bearbeitet. Nach angemessener Wartezeit, ob ein entsprechender Zahlungsvorgang doch noch stattfindet, werden eventuell angezahlte Beträge unter Abzug einer Bearbeitungspauschale von 17,50 € zurückgezahlt und der Auftrag storniert.
  6. Änderungswünsche am Produkt, die nach einer bereits durch Sie erteilten Freigabe durch den Kunden eintreffen, sind kostenpflichtig und werden nach Aufwand zu einem Stundenhonorar in Höhe von 60,00 € (gegebenenfalls zzgl. 19% MwSt.) abgerechnet.
  7. Die Agentur ist berechtigt, Teilabrechnungen des kalkulierten Honorars und der Fremdkosten wie folgt zu stellen: 1/3 nach Auftragserteilung, 1/3 nach Konzept-/ Layout-Präsentation oder nach Erbringung von 50 % der vereinbarten Leistungen, 1/3 nach Abschluss des Projekts. Teilleistungen müssen insoweit nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.
  8. Verzögert sich die Durchführung des Projekts aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen und den vereinbarten Zeitplan angemessen verschieben. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Agentur auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
  9. Bei einseitigen Änderungswünschen oder Abbruch von Aufträgen und sonstigen Leistungen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserbringung ändern, werden der Agentur vom Auftraggeber alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt, sofern der Auftraggeber diese zu vertreten hat.
  10. Bei Auftragsabbruch, -kündigung oder -verzögerung durch den Auftraggeber während eines laufenden Projekts aus Gründen, die Auftraggeber zu vertreten hat, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Vergütung der bis dato durch die Agentur erbrachten Leistungen, mindestens jedoch zur Zahlung von 25 % der vereinbarten Gesamtvergütung. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Fertigstellung der Werke und Arbeiten nach Auftragsabbruch, -kündigung oder – Verzögerung seitens des Auftraggebers entfällt.

§8 Abrechnungen, Genehmigungen und Änderungen

 

  1. Alle vom Auftragnehmer erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt möglicher Irrtümer. Bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnungen beim Auftraggeber kann der Auftragnehmer eine neue, berichtigte Rechnung erstellen.
  2. Nach Ablauf von sechs Wochen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als akzeptiert, es sei denn der Auftraggeber legt innerhalb dieser Frist von sechs Wochen schriftlich und unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition gegenüber dem Auftragnehmer Widerspruch ein. Dies beinhaltet auch gewünschte Änderungen der Rechnungsanschrift oder des Rechnungsempfängers.
  3. Die Frist von sechs Wochen berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten kürzeren Frist.

§9 Lieferung und Leistungszeit

 

  1. Alle genannten Fristen beginnen erst bei vollständigem Eingang Ihrer Wünsche, Vorlagen, Texte und Bilder sowie – bei Vorausleistung per Überweisung, Rechnung, PayPal oder Sofort-Überweisung – der erfolgten Zahlung. Sie beziehen sich auf Werktage. Wochenenden und gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen (NRW, Germany) unterbrechen diese Fristen.
  2. Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Diese beginnt mit dem Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragsnehmer.
  3. Fixtermine für die Leistungserbringung müssen vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin oder verbindliche Termine in Textform bestätigt werden, ansonsten haben sie keine Gültigkeit. Kommt es bei Fixterminen zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zugang der Rücktrittserklärung in Textform beim Auftragnehmer Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, dass der Auftraggeber durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt wird.
  4. Liegt ein von Seiten des Auftraggebers zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der Auftragnehmer das Recht, Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware und der Auftragnehmer hat nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
  5. Die Laufzeit bei monatlichen Preispaketen beträgt soweit nicht anders vereinbart 24 Monate.
  6. Eine Vertragsverlängerung erfolgt stillschweigend um einen weiteren Monat.
  7. Die Verlängerungsregelung ist wirksam, somit endet der Vertrag nicht mit Ablauf der Zeit. Der Vertrag besteht fort, sofern der Kunde vor Ablauf der Laufzeit nicht zum Ausdruck bringt, dass er eine Verlängerung nicht will. Die Frist hierfür beträgt 90 Tage vor Vertragsende.

§10 Gewährleistung und Haftung der Agentur

 

  1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Agentur für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.
  2. Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
  3. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
  4. Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware von der vereinbarten Beschaffenheit nur unerheblich abweicht oder die vertragsgemäße bzw. gewöhnliche Verwendung der Ware nur unerheblich beeinträchtigt.
  5. Materialveränderungen, die altersbedingt sind oder aufgrund von Umweltbedingungen eintreten, stellen keinen Mangel dar. Geringfügige Abweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Proofs und Ausdruckdaten) – auch wenn diese vom Auftragnehmer erstellt wurden – und dem Endprodukt. Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden. Aus produktionstechnischen Gründen können Falz-, Stanz- und Beschnitttoleranzen von bis zu 1 mm auftreten. Diese sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
  6. Bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung bei der bestellten Ware müssen hingenommen werden. Bei Büchern und Magazinen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5% hinzunehmen. Hierzu zählen produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, die nicht aussortiert werden, Makulatur, Einrichtungsexemplare weiterverarbeitender Maschinen sowie Anlaufbögen.
  7. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft Sie. Sind Sie Kaufmann, gelten die Regelungen des § 377 HGB. 8. Die vorstehenden Einschränkungen der Gewährleistungspflicht gelten nicht in Fällen, in denen wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder Mängel arglistig verschwiegen haben.

§11 Verwertungs- Gesellschaften

 

  1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

 

§12 Leistungen Dritter

 

  1. Von der Agentur eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur.

§13 Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

 

  1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

 

§14 Geheimhaltungspflicht der Agentur

 

  1. Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
  2. Die Datenschutzerklärung ist unter http://binder[1]medienagentur.de/datenschutz abrufbar.
  3. Wir erteilen Ihnen auf Anfrage jederzeit unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, über deren Herkunft, über die Empfänger sowie über den Zweck der Speicherung. Die Auskunft können Sie unter den unten benannten Kontaktdaten einholen.
  4. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Wenden Sie sich auch hierzu bitte an die unten benannte Kontaktadresse.

 

§15 Schlussbestimmungen

 

  1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
  2. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen, es gilt deutsches Recht.
  3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

§16 Alternative Streitbeilegung

 

  1. Gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind nicht verpflichtet.
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