Wofür steht „GzD“ in der Print Branche?

Erteilt ein Auftraggeber einer Agentur die Druckfreigabe einer oder mehrerer Dateien sind diese als druckreif oder „Gut zum Druck“ (GzD) anzusehen. Die Daten sind nach Ansicht des Auftraggebers frei von Fehlern und Mängeln und bedürfen keiner Korrektur. Eine Druckerei kann nach der Druckfreigabe mit der Produktion beginnen.