Der Digital Services Act (DSA) der EU klassifiziert Online-Plattformen oder Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern in der EU als sehr große Online-Plattformen (VLOP) oder sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs). Diese Dienste müssen die strengsten Regeln des DSA einhalten, um potenzielle Risiken zu minimieren.
Die Europäische Kommission hat damit begonnen, basierend auf den Nutzerzahlen der Plattformen und Suchmaschinen, VLOPs und VLOSEs offiziell zu benennen. Diese Zahlen müssen von den Diensten spätestens bis zum 17. Februar 2023 veröffentlicht und anschließend mindestens alle sechs Monate aktualisiert werden, wie in den DSA-Richtlinien zur Veröffentlichung von Nutzernummern erläutert.
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ToggleAnforderungen des Digital Services Acts
Nach der Benennung durch die Kommission haben VLOPs und VLOSEs vier Monate Zeit, um den Anforderungen des DSA nachzukommen. Diese spezifischen Vorschriften zielen darauf ab, die besonderen Risiken zu adressieren, die von solchen großen Diensten ausgehen, insbesondere im Hinblick auf illegale Inhalte und deren Auswirkungen auf Grundrechte, öffentliche Sicherheit und das gesellschaftliche Wohlergehen.
Die Benennung als VLOP oder VLOSE kann widerrufen werden, wenn eine Plattform oder Suchmaschine die Schwelle von 45 Millionen monatlichen Nutzern über ein ganzes Jahr hinweg nicht mehr erreicht.
Verpflichtungen für VLOPs und VLOSEs
Sobald eine Plattform oder Suchmaschine von der Kommission als VLOP oder VLOSE eingestuft wurde, gelten folgende Verpflichtungen:
- Einrichtung einer Anlaufstelle für Behörden und Nutzer.
- Meldung krimineller Straftaten.
- Bereitstellung benutzerfreundlicher Nutzungsbedingungen.
- Transparenz bei Werbung, Empfehlungssystemen und inhaltlichen Moderationsentscheidungen.
Im Video zu sehen ist eine Debatte zum Digital Services Act im Zusammenhang mit der Europawahl 2024 in Deutschland.
Systemische Risiken sichtbar machen
VLOPs und VLOSEs müssen zudem systemische Risiken, die mit ihren Diensten verbunden sind, identifizieren, analysieren und bewerten. Dazu gehören Risiken in Bezug auf:
- Illegale Inhalte.
- Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Medienfreiheit und Pluralismus.
- Verbraucherschutz, Kinderrechte und Diskriminierung.
- Öffentliche Sicherheit und Wahlprozesse.
- Geschlechtsspezifische Gewalt, öffentliche Gesundheit und Jugendschutz.
Nach der Risikoanalyse müssen VLOPs und VLOSEs Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen. Dies könnte die Anpassung des Designs oder der Funktionsweise ihrer Dienste umfassen oder die Verbesserung ihrer internen Strukturen zur besseren Erkennung systemischer Risiken.
Weitere Verpflichtungen umfassen:
- Einrichtung einer internen Compliance-Funktion zur Risikominderung.
- Durchführung einer jährlichen Prüfung durch unabhängige Prüfer und Umsetzung deren Empfehlungen.
- Zusammenarbeit mit der Kommission und nationalen Behörden durch Datenteilung zur Überwachung der DSA-Einhaltung.
- Gewährleistung des Zugangs zu Plattformdaten für geprüfte Forscher zur Untersuchung systemischer Risiken.
- Bereitstellung einer Empfehlungsoption ohne Nutzerprofilierung.
- Führung eines öffentlich zugänglichen Repositories für Werbung.
Welche bekannten Unternehmen zählen aktuell dazu?
Ein aktuelle Liste ist bei der Europäischen Union einsehbar. Auf der Webseite zur “Gestaltung der digitalen Zukunft Europas” finden Sie die Liste: Liste der benannten VLOPs und VLOSEs. Beispiele dafür sind AliExpress International, Amazon Services Europe S.à.r.l., Apple Distribution International Limited, Microsoft Ireland Operations Limited, TikTok Technology Limited, Wikimedia Foundation Inc 3****.
Digital Services Act für Europa
Der Digital Services Act (DSA) spielte eine zentrale Rolle bei der Europawahl 2024, da er darauf abzielt, den digitalen Raum sicherer und transparenter zu gestalten. Vor allem sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und Suchmaschinen (VLOSEs) stehen im Fokus, da sie maßgeblich die öffentliche Meinungsbildung beeinflussen können. Der DSA verpflichtet diese Dienste, systemische Risiken wie Desinformation, Wahlbeeinflussung und den Schutz der Meinungsfreiheit zu adressieren. Im Kontext der Europawahl 2024 müssen Plattformen ihre Inhalte sorgfältiger überwachen und sicherstellen, dass Wahlprozesse fair und ungehindert ablaufen.
Artikel 33 – Sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen
Im Artikel 33 des DSA wird das Thema im Detail beschrieben. Einen Link zum Gesetz finden Sie hier. Nochmals final zusammengefasst: Artikel 33 des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) befasst sich mit den Verpflichtungen von Online-Plattformen im Umgang mit illegalen Inhalten. Es legt fest, dass Plattformen Mechanismen bereitstellen müssen, über die Nutzer solche Inhalte melden können. Zudem müssen die Plattformen transparent über ihre Maßnahmen gegen illegale Inhalte berichten und diese regelmäßig an die zuständigen Behörden weiterleiten. Das Ziel ist es, eine sichere Online-Umgebung zu schaffen und den Schutz der Nutzerrechte zu stärken.